a) Zur Deckung der Vereinsaufgaben werden Beiträge erhoben, deren Höhe durch den Vereinsausschuss gestgesetzt wird (Satzung § 5).
b) Es bestehen folgende Beitragsklassen und -beträge:
1. Ordentliches Mitglied:
Der Jahresbeitrag beträgt grundsätzlich 20,- €
Ermäßigt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, sowie Rentner ab 65 Jahren und Schwerbehinderte ab einem Behinderungsgrad von 50 % beträgt der Jahresbeitrag 10,- €
2. Förderndes ordentliches Mitglied:
Ein Mitglied, welches innerhalb eines Geschäftsjahres mindestens 200,- € den Verein durch Finanz- oder Sachspenden unterstützt ist vom Beitrag befreit.
3. Ehrenmitglieder:
Ehrenmitglieder sind befreit von Mitgliedsbeiträgen.
2. Zahlungsweise
a) Der Mitgliedsbeitrag für Mitglieder ist grundsätzlich im ersten Quartal eines Geschäftsjahres zu entrichten.
b) Bei Vereinseintritt innerhalb des Geschäftsjahres ist der Mitgliedsbeitrag innerhalb von 3 Monaten beginnend mit dem Anmeldedatum zu entrichten.
c) Der Mitgliedsbeitrag kann in Bar oder per Überweisung gezahlt werden.
d) Bei Eintreibung der Beiträge durch Mahnverfahren werden Gebühren erhoben.
Berlin, 08.11.2014
Der Vorstand